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Fahrkosten beantragen

Wir erstatten Ihre Kosten für Fahrten in Verbindung mit der unfallbedingten Heilbehandlung und Fahrten zur Teilhabe am Arbeitsleben. Hierzu zählen beispielsweise die Fahrten zur ärztlichen Praxis, zur Physiotherapie, zur Umschulung und Ähnlichem.

Taxikosten können nur erstattet werden, wenn Sie wegen Ihrer Verletzung keine öffentlichen Verkehrsmittel oder nicht Ihren privaten Pkw nutzen können. Hierzu benötigen wir eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung beziehungsweise eine Verordnung über Krankenfahrten.

Der Antrag auf Fahrkostenerstattung kann formlos unter Beifügung einer Bescheinigung der einzelnen Behandlungstermine durch ärztliches Fachpersonal oder der Einrichtung sowie der entsprechenden Belege erfolgen. Alternativ können Sie auch das ausgefüllte Antragsformular für die Antragstellung verwenden. Nicht belegte Fahrten werden nicht erstattet.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte, dass Terminvereinbarungen nicht als Terminbescheinigung anerkannt werden können, da diese noch vor Inanspruchnahme der Termine ausgestellt werden.

Was wird erstattet?

Für Fahrten mit dem privaten Pkw erhalten Sie 0,20 Euro je Kilometer, höchstens jedoch 130 Euro insgesamt für eine Hin- und Rückfahrt. Für die Höhe der Wegstreckenentschädigung ist die verkehrsübliche Straßenverbindung maßgeblich. Längere Fahrtstrecken sind entsprechend zu begründen. Parktickets werden ebenfalls erstattet, bitte heben Sie die Belege dazu auf und reichen Sie diese ebenfalls bei uns ein.

Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, wird die Fahrkarte 2. Klasse erstattet. Auch hier schicken Sie uns bitte die entsprechenden Fahrscheine zu.

Formular zur Fahrkostenerstattung

Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag mit den Anlagen per Post an

Unfallversicherung Bund und Bahn
26380 Wilhelmshaven

oder per E-Mail an Rechnungsbearbeitung@uv-bund-bahn.de

Grundlagen für die Erstattung

Die Erstattung der Fahrkosten erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 39 SGB VII, § 43 SGB VII, § 73 SGB IX und § 65a SGB I) und den UV-Reisekostenrichtlinien.