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Darauf basierend trifft er die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Dabei muss er stets den aktuellen Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene berücksichtigen. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsstätten-Regeln folgt, kann er sicher sein, die Schutzvorschriften der Verordnung erfüllt zu haben.

Wenn der Arbeitgeber jedoch von den Vorgaben der Technischen Regeln für Arbeitsstätten abweicht, muss er im Rahmen einer detaillierten Gefährdungsbeurteilung darlegen, wie er das gleiche Schutzniveau sicherstellt ("Stand der Technik"). Rechtlich gesehen ergibt sich durch das Abweichen eine erhöhte Beweislast:  Im Falle eines Arbeitsunfalls oder anderer Vorfälle, bei denen Personen oder Sachen zu Schaden kommen, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er trotzdem alle erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen hat.

Die Arbeitsstättenverordnung veröffentlicht das Bundesamt für Justiz.

Die aktuellen Technischen Regeln für Arbeitsstätten finden Sie auf der Homepage der BAuA.

Beratung und Ansprechpersonen

Bei Fragen zu Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten stehen Ihnen die Aufsichtspersonen der jeweiligen Region gern beratend zur Seite.

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Hilfreiche Dokumente für Ihre Arbeitsstätte

Die Checkliste zur Arbeitsstättenverordnung  stellt wesentliche und immer wiederkehrende Anforderungen an Arbeitsstätten dar. Sie ist nicht abschließend. 

Eine Checkliste zu sicheren Verkehrswegen sowie eine Checkliste für die Planung von barrierefreien Bauvorhaben Hilft Ihnen bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens.

Beratung und Ansprechpersonen

Bei Fragen zu „Arbeitsstätten und Bauliches“ stehen Ihnen die Aufsichtspersonen der jeweiligen Region gern beratend zur Seite.

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