Die Selbstverwaltung
Das Prinzip der Selbstverwaltung ist eine grundlegende Säule der deutschen Sozialversicherung – und gilt selbstverständlich auch bei der UVB. Arbeitgeber und Versicherte gestalten die Arbeit der UVB gemeinsam und gleichberechtigt.

Eine Grundlage unserer Arbeit ist das Prinzip der paritätischen Selbstverwaltung: Die ehrenamtlich tätigen Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten können gemeinsam auf zentrale Aufgaben der UVB Einfluss nehmen. Dies sind zum Beispiel:
- Ausgestaltung von Leistungen
- Haushalt sowie Jahres-/Umlagerechnung
- Unfallverhütungsvorschriften
- wichtige organisatorische und strategische Fragen
Alle sechs Jahre finden die Sozialversicherungswahlen statt, in denen Arbeitgeber und Versicherte die Mitglieder der Vertreterversammlung wählen. Diese wählt anschließend den Vorstand, der ebenfalls paritätisch – also zu gleichen Teilen – mit Arbeitgeber- und Versichertenvertretern besetzt ist.
Die Selbstverwaltungsorgane der UVB sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Der Geschäftsführer gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an.
Um ihre vielfältigen Aufgaben effizient zu bearbeiten, haben Vertreterversammlung und Vorstand verschiedene Ausschüsse eingerichtet, die Entscheidungen vorbereiten und spezifische Themen im Detail bearbeiten.


Die Vertreterversammlung der UVB
Die Vertreterversammlung ist das zentrale Organ der Selbstverwaltung der UVB – gewissermaßen das „Parlament“ unserer Unfallversicherung. Sie trifft grundlegende Entscheidungen und legt die wesentlichen Rahmenbedingungen unserer Arbeit fest.
Als Selbstverwaltungsorgan hat die Vertreterversammlung vielfältige Aufgaben:
- Sie wählt den Vorstand und seine Stellvertretungen.
- Sie beschließt die Satzung der UVB.
- Sie erlässt Unfallverhütungsvorschriften.
- Sie legt den Gefahrtarif fest.
- Sie verabschiedet den Haushalt.
Einige Entscheidungen bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde – zum Beispiel Satzungsänderungen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung oder Unfallverhütungsvorschriften durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Zusammensetzung der Vertreterversammlung
Seit der Neukonstituierung zur 13. Sozialwahlperiode am 04.09.2023 besteht die Vertreterversammlung aus 40 Mitgliedern:
- 30 Versichertenvertreterinnen und -vertretern
- 10 Arbeitgebervertreterinnen und -vertretern
Beide Seiten verfügen über die gleiche Stimmenanzahl – eine wichtige Voraussetzung für die paritätische Selbstverwaltung.
Die alternierenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung sind:
- Holger Conrad (EVG)
- Philipp Götte (Deutsche Bahn AG)
Sie repräsentieren die beiden Seiten der Selbstverwaltung und führen abwechselnd den Vorsitz.


Der Vorstand der UVB
Der Vorstand wird von der Vertreterversammlung gewählt und besteht aus ehrenamtlichen Mitgliedern. Er verwaltet die UVB und beschäftigt sich unter anderem mit folgenden Aufgaben:
- wichtige Personal- und Organisationsentscheidungen
- Aufstellung des Haushaltsplans
- Beschlussfassung über die Umlage
- weiteren, in der Satzung definierten Aufgaben
Seit Beginn der 13. Sozialwahlperiode am 04.09.2023 setzt sich der Vorstand aus insgesamt 22 Mitgliedern zusammen:
- 13 Versichertenvertreterinnen und -vertretern
- 9 Arbeitgebervertreterinnen und -vertretern
Wie in der Vertreterversammlung haben auch im Vorstand beide Seiten die gleiche Stimmenanzahl, sodass keine Seite die andere überstimmen kann. Dies gewährleistet die paritätische und ausgewogene Selbstverwaltung der UVB.
Die Ausschüsse bei der UVB
Ausschüsse sind wichtige Gremien innerhalb der Selbstverwaltung. Sie übernehmen Aufgaben zur Vorbereitung, Beratung oder Entscheidung zu fachlichen, organisatorischen oder personellen Themen.
Bei der UVB sind mehrere Ausschüsse eingerichtet, um die Arbeit von Vertreterversammlung und Vorstand effizient zu unterstützen. Eine besondere Rolle haben die Renten- und Widerspruchsauschüsse. Sie befassen sich mit speziellen Fragestellungen und treffen oder veranlassen Entscheidungen in klar definierten Bereichen. Darüber hinaus gibt es weitere Ausschüsse, die der fachlichen Vorbereitung von Sach-, Organisations- und Personalentscheidungen dienen. Sie unterstützen Vertreterversammlung und Vorstand dabei, fundierte Entscheidungen im Interesse der Versicherten und Mitgliedsunternehmen zu treffen.
Rentenausschüsse
Diese entscheiden unter anderem über die erstmalige Rentengewährung. Aber auch Erhöhungen, Herabsetzungen und Entziehungen von Renten wegen Änderungen der gesundheitlichen Verhältnisse gehören dazu. Über laufende Beihilfen und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit entscheiden die Rentenausschüsse. Derzeit gibt es insgesamt zehn Rentenausschüsse.
Widerspruchsausschüsse
Die Widerspruchsausschüsse entscheiden über Widersprüche gegen Bescheide der Verwaltung. Momentan bestehen bei der UVB insgesamt sechs Widerspruchsausschüsse.
Gemeinsame Ausschüsse von Vertreterversammlung und Vorstand
- Gemeinsamer Finanz- und Haushaltsausschuss
- Gemeinsamer Satzungs- und Gefahrtarifausschuss
- Gemeinsamer Präventionsausschuss
Ausschüsse des Vorstandes
- Hauptausschuss
- Reha-Ausschuss
Satzung
Die Satzung regelt unsere Organisation und Arbeitsweise in der gesetzlichen Unfallversicherung. Wir legen darin fest, welche Aufgaben wir erfüllen und nach welchen Regeln wir handeln. So schaffen wir klare Strukturen und Rechtssicherheit.
Die aktuelle Satzung vom 25. März 2015 in der Fassung des 9. Nachtrags vom 12. November 2024 wurde am 21. November 2024 (GZ: 112-10502#00006#0004) vom Bundesamt für Soziale Sicherung genehmigt.
Überblick aller Bekanntmachungen der Neufassungen und Nachträge
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