Versicherte Personen
Wir sind der gesetzliche Unfallversicherungsträger für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bereich Bund und Bahn. Wenn Sie in diesem Bereich beschäftigt sind, sind Sie bei uns unfallversichert.
Beamte und Beamtinnen, Soldatinnen und Soldaten sowie Richterinnen und Richter fallen hingegen unter die Unfallfürsorge des Dienstherrn und sind daher nicht über uns versichert.
Darüber hinaus sind viele weitere Menschen bei uns geschützt, für die der Bund eine besondere soziale Verantwortung trägt oder für die spezielle Vereinbarungen zur Unfallversicherung getroffen wurden. So stellen wir sicher, dass auch diese Personen im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit bestmöglich abgesichert sind.

Im Einzelnen sind dies:
Beschäftigte und Auszubildende
Tarifbeschäftigte sowie Auszubildende der Bundesverwaltung, der DB AG, des Bundeseisenbahnvermögens, der Bundesagentur für Arbeit, mit ihren regionalen Agenturen, der übernommenen Unternehmen (z. B. politische Stiftungen, Institute), der ausländischen Streitkräfte in Deutschland (USA, Großbritannien, Frankreich, Belgien, Kanada, Niederlande und NATO-Hauptquartiere)
Ehrenamt und Hilfsdienste
- Ehren- und Hauptamtliche der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
- Ehren- und Hauptamtliche in bestimmten Bereichen des Deutschen Roten Kreuzes
- Blut-, Organ- und Gewebespendende beim DRK
Arbeitssuchende und Rehabilitanden
- Nach dem SGB II oder III meldepflichtige Personen, die einer besonderen Aufforderung der Agentur für Arbeit, eines nach § 6 a SGB II zugelassenen kommunalen Trägers oder des nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II zugelassenen Trägers nachkommen, diese oder eine andere Stelle aufzusuchen
- Rehabilitanden, die von der Agentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen nach den Vorschriften §§ 112 ff SGB III erhalten
Entwicklungszusammenarbeit
- Entwicklungshelferinnen und -helfer der vom BMZ anerkannten Entwicklungshilfeträger: Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit, Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe, Internationaler christlicher Friedensdienst, Brot für die Welt, Christliche Fachkräfte International e. V., Ziviler Friedensdienst, Weltfriedensdienst
- Auslandslehrerinnen und -lehrer, die von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen an deutsche Schulen im Ausland entsandt werden
- Ortskräfte bei den Vertretungen des Bundes im Ausland (z. B. Botschaften, Generalkonsulate, Bundeswehreinrichtungen)
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes weltwärts im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Personen, die bei internationalen Einsätzen zur zivilen Krisenprävention auf Grundlage eines Sekundierungsvertrages mit dem Bund nach dem Sekundiertengesetz tätig sind (Sekundierte)
Weitere Gruppen
- Fremdrentnerinnen und -rentner (Vertriebene Spätaussiedler), die im Herkunftsland in einem Unternehmen der Landwirtschaft oder der öffentlichen Hand den Versicherungsfall erlitten haben
- Personen, die vor dem 31. Dezember 1990 in der ehemaligen DDR einen Versicherungsfall bei einer „organisierten gesellschaftlichen, kulturellen oder sportlichen Tätigkeit“ erlitten haben
Unsere Satzung regelt detailliert, wer bei uns versichert ist und wer sich bei uns freiwillig versichern kann.
Versichert im Ausland
Die globalisierte Arbeitswelt führt immer häufiger dazu, dass Unternehmen Niederlassungen im Ausland gründen oder ihre Mitarbeitenden international einsetzen. Neben lokalen Fachkräften werden dabei zunehmend Beschäftigte aus Deutschland vor Ort eingesetzt.
Freiwilligendienst weltwärts
Teilnehmende am entwicklungspolitischen Freiwilligendienst weltwärts, die aus Deutschland ins Ausland gehen, sind wegen erhöhter Gefahren unter den solidarischen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt und kostenfrei abgesichert. Jährlich betrifft das etwa 10.000 junge Menschen zwischen 18 und 28 Jahren. Die Kosten übernimmt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Freiwillige aus Partnerländern, die im Rahmen der sogenannten „Süd-Nord-Komponente“ nach Deutschland kommen, sind hingegen nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz versichert; hier richtet sich die Zuständigkeit nach den jeweiligen Einsatzstellen.
In unserer Broschüre zum Thema finden sie umfassende Informationen zum Versicherungsschutz:
Krankenversicherung der Entwicklungshelferinnen und -helfer
Neben den oben genannten versicherten Personen, sind wir auch für die Krankenversicherung von Entwicklungshelferinnen und -helfer zuständig. Sie gilt für EU-Bürger, die für anerkannte deutsche Entwicklungshilfeträger (außer kirchliche) in Entwicklungsländern arbeiten, sowie für deren Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder. Der Träger schließt dafür einen Gruppenvertrag mit einer Krankenversicherung ab. Darüber hinaus gehende und höhere Kosten werden durch die UVB über Bundesmittel getragen. Entwicklungshelferinnen und -helfer selbst zahlen keine Beiträge und bekommen statt eines Gehalts ein Unterhaltsgeld, erhalten aber eine besonders umfassende soziale und gesundheitliche Absicherung, inklusive der Übernahme aller Behandlungskosten und spezieller Leistungen bei besonderen Risiken im Einsatzland, wie etwa Bürgerkrieg oder Infektionen. Die Leistungen sind an die gesetzliche Unfallversicherung angelehnt.